Reisen mit einem Rollstuhl oder anderen Mobilitätshilfen | Finnair Österreich

Reisen mit einem Rollstuhl oder anderen Mobilitätshilfen

Wir befördern Ihren Rollstuhl und andere Mobilitätshilfen, wie z. B. eine Gehhilfe oder einen Duschstuhl, ohne zusätzliche Kosten, sofern im Frachtraum des Flugzeugs Platz dafür vorhanden ist.

Notwendige Hilfsmittel oder Gehhilfen, wie z. B. persönliche Sauerstoffkonzentratoren (POC), Apnoe-Beatmungsgeräte (CPAP), Gehstöcke oder Gehhilfen dürfen zusätzlich zu der auf Ihrem Ticket angegebenen Freigepäckmenge für Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Beachten Sie jedoch, dass dieser Freigegenstand nur für das Hilfsgerät gilt und sich nicht auf Zusatzgepäck erstreckt. 

Im Folgenden finden Sie eine kurze Checkliste mit den wichtigsten Dingen, die Sie wissen sollten, wenn Sie mit einem Rollstuhl oder einer anderen Mobilitätshilfe reisen.

Vor der Reise

Bitte informieren Sie uns mindestens 48 Stunden vor Abflug, ob Sie einen Rollstuhl (oder eine andere Mobilitätshilfe) oder Betreuungsservice benötigen. Dies kann beim Kauf des Flugtickets oder bei der Buchung des Betreuungsservices über das Formular für besondere Unterstützung oder über unseren Kundenservice erfolgen. Informationen zum Status Ihrer Anfrage bezüglich mobilitätsbezogener Services finden Sie ab sofort unter Buchung verwalten.  

Auf unseren Flügen können sowohl elektrische als auch manuelle Rollstühle mitgeführt werden. Ihre Mobilitätshilfe wird während Ihrer Reise mit äußerster Sorgfalt behandelt.

Bitte beachten Sie, dass die Unterbringung des Rollstuhls im Frachtraum von den Platzverhältnissen des Flugzeugtyps abhängt. Der Flugzeugtyp Ihres Fluges wird bei der Buchung auf unserer Website oder zu einem späteren Zeitpunkt unter Buchung verwalten oder in der Finnair-App angezeigt. Bei Fragen oder Bedenken steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

Wenn Ihr Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe über eine abnehmbare Batterie verfügt, entfernen Sie diese bitte vor dem Flug. Lithiumbatterien dürfen nur eingeschränkt mitgeführt werden. Die Kapazität der aus der Mobilitätshilfe herausgenommenen Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten. Wenn Sie zwei Batterien haben, darf die Kapazität der einzelnen Batterien 160 Wh nicht überschreiten. Weitere Informationen zu den Einschränkungen finden Sie hier.

An allen Flughäfen stehen Rollstühle zur Verfügung, die zwischen dem Check-in und dem Einstieg in das Flugzeug genutzt werden können.

Auf allen Langstreckenflügen, die mit den Flugzeugtypen Airbus A330-300 und A350-900 durchgeführt werden, steht ein Rollstuhl für den Toilettenbesuch zur Verfügung. Auf unseren Kurzstreckenflügen, die mit den Flugzeugtypen Airbus A321, A320 und A319 durchgeführt werden, steht auf Anfrage ebenfalls ein Bordrollstuhl zur Verfügung. Über das Formular für besondere Unterstützung können Sie durch Ausfüllen des Feldes „Zusätzliche Informationen“ den Bordrollstuhl (WCOB) für Ihren Flug anfragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice

Benötigen Sie Hilfe am Flughafen? Weitere Informationen zu unserem Betreuungsservice.

Vorabinformationen zu Ihrem Rollstuhl

Wir bitten Sie, uns die unten aufgeführten Angaben im Voraus zukommen zu lassen. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass auf Ihrer Reise alles reibungslos verläuft.

  • Haben Sie einen elektrischen oder einen manuellen Rollstuhl?
  • Ist Ihr Rollstuhl zusammenklappbar?
  • Was sind die Abmessungen und das Gewicht des zusammengeklappten Rollstuhls?
  • Wenn der Rollstuhl elektrisch betrieben wird, ist die Stromquelle eine Trocken- oder eine Nassbatterie? Wie kann die Batterie entfernt werden?
  • Reisen Sie allein oder in Begleitung, z. B. mit einer betreuenden Person?
  • Benötigen Sie am Flughafen Unterstützung, um vom Check-in zum Gate zu gelangen?
  • Benötigen Sie Hilfe, um vom Rollstuhl in den Flugzeugsitz zu gelangen?
  • Benötigen Sie Hilfe beim Treppensteigen?
  • Nehmen Sie zusätzliche medizinische Geräte oder medizinische Hilfsmittel mit an Bord?

Maximale Abmessungen für Rollstühle oder Mobilitätshilfen im Frachtraum

FlugzeugtypAirbus A319/A320/A321Airbus A330/A350ATR 72 (Norra)Embraer 190 (Norra)
Max. Abmessungen* 
(Länge x Breite x Höhe)
130 x 130 x 100 cm 
(51 x 51 x 39 Zoll)
135 x 135 x 150 cm 
(53 x 53 x 59 Zoll)
150 x 50 x 143 cm 
(59 x 19,5 x 56 Zoll)
140 x 70 x 71 cm 
(55 x 27,5 x 27,9 Zoll)
Max. Gewicht300 kg 
(661 lbs)
300 kg 
(661 lbs)
200 kg 
(440 lbs)
200 kg 
(440 lbs)
Abmessungen der Frachttür**
(Breite x Höhe)
182 x 124 cm 
(71,5 x 48,5 Zoll)
A330: 270 x 170 cm 
(106 x 66,5 Zoll)

A350: 291 x 176 cm 
(114,5 x 69 Zoll)
129 x 150 cm 
(50,5 x 59 Zoll)
110 x 90 cm 
(43 x 35 Zoll)

* Bei den maximalen Abmessungen handelt es sich um die maximalen Abmessungen der Stauraumkapazität im Frachtraum.

** Größe der Frachttür, die in der Regel für die Beladung mit Elektrorollstühlen und anderen großen Mobilitätshilfen ausgelegt ist. Bitte beachten Sie, dass die maximalen Abmessungen einer Mobilitätshilfe kleiner sein müssen als die Abmessungen der Frachttür, da der Stauraum im Frachtraum begrenzt ist.

Bei Ankunft

Am Zielort wird Ihnen der Rollstuhl entweder an der Flugzeugtür oder in der Ankunftshalle des Flughafens ausgehändigt.

Wenn Ihr Rollstuhl in die Ankunftshalle gebracht wird, werden Sie mit einem Rollstuhl vom Flugzeug in die Ankunftshalle gebracht, um dort Ihren eigenen Rollstuhl in Empfang zu nehmen.

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