Rollstühle, andere Mobilitätshilfen und medizinische Geräte | Finnair Österreich

Rollstühle, andere Mobilitätshilfen und medizinische Geräte

Auf unseren Flügen können zwei Mobilitätshilfen und notwendige medizinische Geräte ohne Aufpreis mitgenommen werden. Ihr Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe, wie z. B. eine Gehhilfe oder ein Duschstuhl, werden im Frachtraum des Flugzeugs befördert. Bestimmte medizinische Geräte oder Mobilitätshilfen dürfen auch mit in die Kabine genommen werden.

Im Folgenden finden Sie Anleitungen und Tipps für das Reisen mit Ihren Mobilitätshilfen und medizinischen Geräten.
 

Rollstühle und andere Mobilitätshilfen

Vor der Reise

Auf unseren Flügen können sowohl elektrische als auch manuelle Rollstühle und andere Mobilitätshilfen mitgeführt werden. Ihre Mobilitätshilfe wird während Ihrer Reise mit äußerster Sorgfalt behandelt.

Wenn Sie auf Ihrem Flug einen Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe mitführen, informieren Sie uns bitte spätestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug. Teilen Sie uns bitte auch mit, wenn Sie Betreuungsservices benötigen. Informationen über Ihren Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe können Sie uns über unser Formular für besondere Unterstützung oder über unseren Kundenservice zukommen lassen. Den Status Ihrer Anfrage können Sie in Buchung verwalten verfolgen.

Maximale Größe von Rollstühlen und Mobilitätshilfen im Frachtraum

Bitte beachten Sie, dass die Unterbringung eines Rollstuhls oder einer Mobilitätshilfe im Frachtraum von den Platzverhältnissen des Flugzeugtyps abhängt. Den Flugzeugtyp jedes Fluges können Sie bei der Flugbuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt unter Buchung verwalten oder in der Finnair-App einsehen. Darüber hinaus kann die Gesamtzahl der im Frachtraum beförderten großen Mobilitätshilfen, wie z. B. elektrische Rollstühle, je nach Platzverhältnissen auf dem Flug begrenzt sein.

FlugzeugtypAirbus A319/A320/A321Airbus A330/A350ATR 72 (Norra)Embraer 190 (Norra)
Max. Abmessungen* 
(Länge x Breite x Höhe)
130 x 130 x 100 cm 
(51 x 51 x 39 Zoll)
135 x 135 x 150 cm 
(53 x 53 x 59 Zoll)
150 x 50 x 143 cm 
(59 x 19,5 x 56 Zoll)
140 x 70 x 71 cm 
(55 x 27,5 x 27,9 Zoll)
Max. Gewicht300 kg 
(661 lbs)
300 kg 
(661 lbs)
200 kg 
(440 lbs)
200 kg 
(440 lbs)
Abmessungen der Frachttür**
(Breite x Höhe)
182 x 124 cm 
(71,5 x 48,5 Zoll)
A330: 270 x 170 cm 
(106 x 66,5 Zoll)

A350: 291 x 176 cm 
(114,5 x 69 Zoll)
129 x 150 cm 
(50,5 x 59 Zoll)
110 x 90 cm 
(43 x 35 Zoll)

* Bei den maximalen Abmessungen handelt es sich um die maximalen Abmessungen des Stauraums im Frachtraum.

** Größe der Frachtraumtür des Flugzeugs, die in der Regel für die Beladung mit Elektrorollstühlen und anderen großen Mobilitätshilfen ausgelegt ist. Bitte beachten Sie, dass die maximalen Abmessungen einer Mobilitätshilfe kleiner sein müssen als die Abmessungen der Tür, da der Stauraum im Frachtraum begrenzt ist.

Vorbereitung von elektrischen Rollstühlen und Mobilitätshilfen und deren Batterien

Wenn Sie einen elektrischen Rollstuhl oder ein Elektromobil besitzen, bringen Sie bitte das Benutzerhandbuch mit, um die ordnungsgemäße Handhabung zu gewährleisten. Denken Sie auch daran, alle benötigten Werkzeuge mitzubringen, um das Gerät für den Flug vorzubereiten. An den Flughäfen steht kein Werkzeug zur Verfügung.

Entfernen Sie für die Dauer des Fluges alle leicht abnehmbaren Teile von Ihrer Mobilitätshilfe und nehmen Sie diese entweder im Handgepäck mit oder befestigen Sie sie sicher an Ihrem Gerät.

Wenn Ihr Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe über eine abnehmbare Batterie verfügt, entfernen Sie diese bitte für die Dauer des Fluges. Lithiumbatterien können mit gewissen Einschränkungen mitgeführt werden. Die Leistung einer abgeklemmten Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten. Bei zwei Batterien darf die Leistung je Batterie 160 Wh nicht überschreiten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Formular für besondere Unterstützung.

Vorabinformationen zu Ihrem Rollstuhl oder Ihrer Mobilitätshilfe

Stellen Sie uns bitte folgende Informationen zur Verfügung, wenn Sie uns über Ihren Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe informieren:

  • Wird Ihr Rollstuhl elektrisch oder manuell betrieben?
  • Ist er zusammenklappbar?
  • Wie sind die Abmessungen und das Gewicht im zusammengeklappten Zustand?
  • Bei elektrischen Rollstühlen: Ist er mit einer Trocken- oder Nassbatterie ausgestattet? Wie wird die Batterie entfernt?
  • Reisen Sie allein oder mit einer Hilfsperson?
  • Benötigen Sie am Flughafen Hilfe, um vom Check-in zum Gate zu gelangen?
  • Benötigen Sie Hilfe, um vom Rollstuhl auf Ihren Sitzplatz zu gelangen?
  • Benötigen Sie Hilfe beim Treppensteigen?
  • Führen Sie zusätzliche medizinische Hilfsmittel mit?

Am Flughafen

An allen Flughäfen stehen Rollstühle zur Verfügung, die zwischen dem Check-in und dem Boarding genutzt werden können.

An den meisten Flughäfen können Sie Ihren eigenen Rollstuhl oder Ihre eigene Gehhilfe für den Weg zum Gate benutzen. Alternativ können Sie Ihre Mobilitätshilfe am Check-in-Schalter einchecken und einen Flughafenrollstuhl benutzen.

In einigen Fällen wird empfohlen, elektrische Rollstühle und Elektromobile am Check-in-Schalter aufzugeben. Dies ermöglicht eine reibungslosere Vorbereitung und Verladung des Geräts in den Frachtraum des Flugzeugs.

Benötigen Sie Unterstützung am Flughafen? Weitere Informationen zum Betreuungsservice.

Während des Flugs

Mobilitätshilfen und ihre maximale Größe in der Kabine

Notwendige Mobilitätshilfen wie Gehstöcke, Krücken oder ein manueller Faltrollstuhl können zusätzlich zu dem in Ihrem Ticket enthaltenen Freigepäck für Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Diese zusätzliche Freigepäckmenge gilt nur für dringend benötigte Mobilitätshilfen, nicht für Zusatzgepäck.

Eine in der Kabine mitgeführte Mobilitätshilfe darf die maximalen Abmessungen von (Länge x Breite x Höhe) 55 x 40 x 23 cm und das Gewicht von 12 kg nicht überschreiten. Wenn Ihre Mobilitätshilfe die maximalen Größen-/Gewichtsbeschränkungen überschreitet oder der Stauraum in der Kabine erschöpft ist, wird sie ohne zusätzliche Gebühr im Frachtraum des Flugzeugs verstaut. Die maximale Länge von Gehstöcken oder Krücken ist nicht begrenzt, sofern sie in den Stauraum der Kabine passen.

Auf unseren Direktflügen in die und aus den USA, die mit Flugzeugen vom Typ Airbus A330 und A350 durchgeführt werden, besteht bei Bedarf die Möglichkeit, einen zusammenklappbaren manuellen Rollstuhl in der Kabine zu verstauen. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens. Für Informationen zur Verfügbarkeit wenden Sie sich bitte an das Personal am Gate.

Bordrollstuhl

Alle unsere Flüge, die mit Flugzeugen vom Typ Airbus A330 und A350 durchgeführt werden, sind mit einem Bordrollstuhl ausgestattet, damit Sie während des Fluges problemlos von Ihrem Sitzplatz zur Toilette gelangen können. Diese Flugzeuge verfügen auch über etwas größere Toiletten, in denen der Bordrollstuhl abgestellt werden kann.

Auf unseren Kurzstreckenflügen, die mit den Finnair-Flugzeugen vom Typ Airbus A321, A320 und A319 durchgeführt werden, steht ebenfalls ein Bordrollstuhl zur Verfügung, allerdings nur auf vorherige Anfrage. Für diese Flüge können Sie bis spätestens 48 Stunden vor Abflug einen Bordrollstuhl (WCOB) anfordern. Verwenden Sie dazu das Formular für besondere Unterstützung und geben Sie Ihre Anfrage im Feld „Zusatzinformationen“ an.

Unser Kabinenpersonal händigt Ihnen den Bordrollstuhl aus und begleitet Sie bei Bedarf zur Toilettentür. Sie müssen jedoch in der Lage sein, sich selbstständig oder mit Ihrer Hilfsperson in den oder aus dem Rollstuhl zu bewegen.

Hebestuhl

Alle unsere Flugzeuge vom Typ Airbus A330 und A350 sind mit einem ableSling Hebestuhl ausgestattet, der das Umsetzen in die Sitze der Business Class erleichtert. Den ableSling können Sie während des gesamten Fluges nutzen. Unser Kabinenpersonal stellt Ihnen auf Anfrage den ableSling mit Gebrauchsanweisung zur Verfügung, für die Benutzung benötigen Sie jedoch eine eigene Hilfsperson. Wenn Sie möchten, können Sie auch Ihren eigenen Hebestuhl mitbringen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Sitzhilfen

Wenn die Anschnallzeichen leuchten, müssen Sie in der Lage sein, mit angelegtem Sicherheitsgurt auf Ihrem Platz zu sitzen. Bitte beachten Sie, dass das Anschnallzeichen über einen längeren Zeitraum, manchmal sogar während des gesamten Fluges, eingeschaltet sein kann.

Wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, können Sie während des Fluges Ihr eigenes Gurtsystem oder einen Spezialsitz verwenden. Ihre Hilfsperson sollte mit der Bedienung Ihrer Sitzhilfe vertraut sein. Bei dem Gurtsystem oder der Sitzhilfe muss es sich um eine für den Einsatz in der Luftfahrt zugelassene Sicherheitsvorrichtung handeln. Bitte bestätigen Sie uns die Eignung Ihres Hilfsmittels per Formular für besondere Unterstützung spätestens 48 Stunden vor Abflug. Folgende Sicherheitsvorrichtungen werden nach vorheriger Anmeldung akzeptiert:

  • AMSAFE CARES Kinderrückhaltesystem zur Kindersicherung in Flugzeugen
  • Firefly GoTo Oberkörperpositionierung
  • Crelling Harnesses Modell 27 Gurtsystem

Nach dem Flug

Je nachdem, wann Sie Ihre Mobilitätshilfe aufgegeben haben, werden Sie nach der Landung entweder mit einem Flughafenrollstuhl oder mit Ihrer eigenen Mobilitätshilfe von einer Flughafenassistentin oder einem Flughafenassistenten abgeholt. Bitte beachten Sie, dass sich die Auslieferung Ihrer Mobilitätshilfe am Ankunftsgate aufgrund unterschiedlicher Flughafenlayouts verzögern kann oder die Mobilitätshilfe nach Ihrem Flug erneut durchleuchtet werden muss. Dies kann zu Verzögerungen bei der Rückgabe Ihrer Mobilitätshilfe führen, aber wir tun unser Bestes, um sie Ihnen so schnell wie möglich zukommen zu lassen.

Anschlussflüge

Wenn Sie einen Anschlussflug haben und Unterstützung angefordert haben, empfängt Sie ein Flughafenassistent am Flugzeug und begleitet Sie zu Ihrem nächsten Abfluggate. Die Lieferung Ihres eigenen Rollstuhls kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie also eine kurze Anschlusszeit haben, empfehlen wir, wenn möglich, einen Flughafenrollstuhl zu nutzen.

Reisen mit medizinischen Geräten

Notwendige medizinische Geräte, wie z. B. ein CPAP-Gerät oder ein anderes Gerät zur Atemunterstützung, dürfen zusätzlich zum regulären Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Diese zusätzliche Freigepäckmenge gilt nur für dringend benötigte medizinische Geräte, nicht für Zusatzgepäck.

CPAP-Gerät

Wenn Sie während des Fluges auf Ihr CPAP-Gerätes angewiesen sind, teilen Sie uns dies bitte spätestens 48 Stunden vor Abflug über das Formular für besondere Unterstützung mit. Ansonsten ist keine Vorabinformation erforderlich.

Persönlicher Sauerstoffkonzentrator (POC)

Wenn Sie einen persönlichen Sauerstoffkonzentrator (POC) verwenden, benötigen wir spätestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug ein ärztliches Attest auf einem MEDIF-Formular. Weitere Informationen zum MEDIF-Formular.

Andere Atemhilfsgeräte

Wenn Sie ein anderes Atmungsgerät verwenden, wie z. B. ein Asthmagerät oder BiPAP, teilen Sie uns dies bitte spätestens 48 Stunden vor Abflug über das Formular für besondere Unterstützung mit. Gegebenenfalls benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest auf einem MEDIF-Formular.

Andere medizinische Geräte

Sollten Sie während des Fluges auf ein anderes Gerät angewiesen sein, teilen Sie uns dies bitte spätestens 48 Stunden vor Abflug über das Formular für besondere Unterstützung mit. Ansonsten ist keine Vorabinformation erforderlich.

Maximale Größe für medizinische Geräte

Ein in der Kabine mitgeführtes medizinisches Gerät darf die maximalen Abmessungen von (Länge x Breite x Höhe) 55 x 40 x 23 cm und das Gewicht von 12 kg nicht überschreiten. Wenn Ihr Gerät diese Beschränkungen überschreitet oder der Stauraum in der Kabine erschöpft ist, wird es ohne zusätzliche Gebühr im Frachtraum des Flugzeugs verstaut.

Verwendung medizinischer Geräte während des Fluges

Wechselrichter

Die Verwendung eines medizinischen Geräts mit Stromversorgung während des Fluges erfordert einen Sitz, der mit einem Wechselrichter ausgestattet ist. Auf unseren Langstreckenflügen und den Flügen zu den Kanarischen Inseln, die mit Flugzeugen vom Typ Airbus A330 und A350 durchgeführt werden, stehen Ihnen Sitze mit Wechselrichter zur Verfügung. Leider ist die Anzahl der Sitze begrenzt, sodass die Verfügbarkeit nicht garantiert werden kann. Die Verfügbarkeit eines Sitzes wird nach Bearbeitung Ihres Formulars für besondere Unterstützung bestätigt.

Stromquelle

Da die Stromversorgung während des Fluges nicht garantiert werden kann, stellen Sie bitte sicher, dass Sie im Notfall auch ohne Ihr Gerät auskommen können.

Batterie

Sollte Ihr medizinisches Gerät batteriebetrieben sein, teilen Sie uns dies bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug mit, damit ein sicherer Transport der Batterie während des Fluges gewährleistet werden kann. Für batteriebetriebene Beatmungsgeräte sind ausreichend Ersatzbatterien für mindestens 150 % der geplanten Flugzeit (einschließlich der Zeit zwischen Anschlussflügen, falls zutreffend) mitzuführen.

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