Wenn Sie eine Vorerkrankung haben und während des Fluges besondere Unterstützung benötigen, informieren Sie uns bitte mittels der entsprechenden Formulare oder setzen Sie sich frühzeitig mit unserem Kundenservice in Verbindung. So können wir die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Ihre Sicherheit und Ihren Komfort während der gesamten Reise zu gewährleisten.
Erkrankungen können zu Einschränkungen bei Flugreisen führen
Wir möchten allen unseren Passagieren einen sicheren Flug garantieren. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass das Fliegen für Sie aus medizinischer Sicht unbedenklich ist.
Wir können Sie nicht an Bord akzeptieren, wenn Sie an einer Krankheit leiden, die das Fliegen ohne besondere medizinische Betreuung während des Fluges für Sie zu einem Risiko werden lässt.
In bestimmten Fällen kann das Fliegen mit einer medizinischen Begleitperson oder einer medizinischen Assistenz gestattet werden.
Unser Kabinenpersonal kann Ihnen beim Gang zur Toilette behilflich sein, jedoch nicht bei der Toilettennutzung oder beim Aufstehen von der Toilette. Alle unsere Besatzungsmitglieder sind in Erster Hilfe ausgebildet, aber sie sind nicht befugt, Injektionen oder Medikamente zu verabreichen. Außerdem kann die Besatzung während des Fluges keine Medikamente verwahren.
Die folgenden Erkrankungen können zu Einschränkungen bei Flugreisen führen:
- kürzlich erlittener Herzinfarkt
- kürzlich aufgetretene zerebrale Durchblutungsstörung
- kürzlich erlittene Verletzung
- kürzlich erfolgte Operation
- symptomatische koronare Erkrankung oder andere Herzprobleme
- chronische Lungenerkrankungen
- Pneumothorax
- Bedarf an zusätzlichem Sauerstoff während eines vorangegangenen Fluges oder am Boden
- Psychosen und andere schwere psychische Störungen
- Alzheimer, andere Demenzkrankheiten, Autismus und andere Erkrankungen, die die Fähigkeit beeinträchtigen können, selbstständig eine Flugreise zu unternehmen
- Bewusstseinsstörungen
- schlecht kontrollierte Epilepsie (rezidivierende Anfälle)
- Krebs im fortgeschrittenen Stadium oder andere schwerwiegende, behindernde Krankheiten
- Infektionskrankheiten (Tuberkulose, Masern, kürzlich aufgetretene Atemwegsinfektionen, Darminfektionen mit Durchfall oder Erbrechen)
- Nasennebenhöhlen- oder Mittelohrentzündung
- akute, medikamentös nicht beherrschbare Schmerzen
- Anämie (Hb unter 75 g/l)
- Windpocken in der Bläschenphase wegen der Ansteckungsgefahr; wenn alle Bläschen verkrustet sind, sind Reisen gestattet