Finnair Reiserücktrittsschutz | Finnair Österreich
The challenging weather conditions cause disruptions on our flights on 21 November 2024.

Finnair Reiserücktrittsschutz

Mit einem Finnair-Reiserücktrittsschutz können Sie Ihren Flug stornieren und eine Erstattung beantragen, falls Sie aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls, von der/dem Sie selbst oder ein enges Familienmitglied betroffen sind, die Reise nicht antreten können.

Der Reiserücktrittsschutz findet Anwendung auf den ursprünglichen Flugpreis und alle zusätzlichen Reise-Extras, die von Finnair für Passagiere bereitgestellt werden, die nicht reisen können. Bei Erkrankung oder Unfall nach dem Abflug deckt der Reiserücktrittsschutz die Kosten für den Rückflug oder den entsprechenden Betrag des Gesamtflugpreises ab.

Die zwingende Natur der Stornierung wird immer anhand gesundheitlicher Gründe bewertet. Bitte beachten Sie, dass Sie zusammen mit dem Erstattungsantrag auch eine gültige ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen.

Preise*

Der Preis für den Reiserücktrittsschutz wird während der Buchung Ihres Tickets angezeigt.

* Die Preise sind für einfache Flüge und Hin- und Rückflüge gleich.
* Der Reiserücktrittsschutz ist für Kinder unter 2 Jahren kostenlos.
* Der Reiserücktrittsschutz ist nur für Flüge von Finnair und Norra verfügbar.

Vom Reiserücktrittsschutz abgedeckt:

  •  Der Flugticketpreis für Passagiere, die aufgrund von plötzlicher Erkrankung, Unfall oder Tod des Passagiers selbst, eines anderen Passagiers in der gleichen Buchung oder eines engen Familienmitglieds nicht reisen können.
  •  Der Preis für alle vorausbezahlten Finnair-Reiseextras, einschließlich Zusatzgepäck, Sitzplätze, vorbestellte Mahlzeiten, Zugang zur Finnair Lounge und anderen mit dem Flug in Verbindung stehenden Reiseextras, die von Finnair angeboten werden.
  •  Der Flugticketpreis, wenn die Stornierung aufgrund einer schwanger­schaftsbedingten Komplikation vor dem Ende der 36. Schwangerschaftswoche erfolgt.

Vom Reiserücktrittsschutz nicht abgedeckt:

  •  Der Preis für ein neues Flugticket, die Reise­rück­tritts­schutzgebühr und alle anderen bei der Flugbuchung erhobenen Servicegebühren.
  •  Stornierung aus einem anderen Grund außer Krankheit, Unfall oder Tod, z. B. Stornierungen aufgrund unzureichender Impfung oder fehlender Reisedokumente.
  •  Alle anderen Reisekosten, z. B. Unterkunft, Autovermietung oder Aktivitäten. Der Reise­rück­tritts­schutz deckt nur den Flugtarif für Finnair-Flüge und zusätzliche über Finnair erworbene Reiseextras ab.

So beantragen Sie eine Rückerstattung

  1. Sie müssen die Flugbuchung vor der planmäßigen Abflugzeit des ersten Fluges, der nicht genutzt wird, stornieren. Sie können Ihre Buchung über Buchung verwalten stornieren.
  2. Sie können die Erstattung beantragen, indem Sie online das Rückerstattungsformular auf der Finnair Website ausfüllen. Sie müssen eine Kopie eines ärztlichen Attests beifügen, aus dem die Krankheit oder der Unfall, die bzw. der die Reise verhindert hat, und die Dauer der Erkrankung hervorgehen. Ist der Grund für die Stornierung ein Todesfall, ist eine amtliche Bescheinigung oder eine andere glaubhafte Bestätigung erforderlich.
  3. Wenn der Erstattungsanspruch auf Krankheit, Unfall oder Tod eines nahen Familienmitglieds beruht, das nicht in der Flugbuchung enthalten ist, ist Finnair berechtigt, einen Nachweis über die familiäre Verbindung zu verlangen.
  4. Der Erstattungsantrag muss bei Krankheit oder Unfall innerhalb von drei (3) Monaten und im Todesfall innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem ursprünglichen Abflugdatum eingereicht werden.

Finnair behandelt die medizinischen Informationen im Zusammenhang mit der Stornierung besonders vertraulich. Alle Informationen werden nach Abschluss des Rückerstattungsverfahrens vernichtet. Weitere Informationen zum Umgang mit persönlichen Informationen finden Sie in den Datenschutzrichtlinien von Finnair.

Wenn Sie Fragen zum Reiserücktrittsschutz haben, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst von Finnair.

Beispiele

Mit einem Reiserücktrittsschutz von Finnair können Sie Ihren Flug stornieren und eine Erstattung beantragen, falls Sie aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls, von der/dem Sie selbst oder ein enges Familienmitglied betroffen sind, die Reise nicht antreten können.

Eines der Kinder wird krank und die ganze Familie bleibt zuhause

Mit dem Reiserücktrittsschutz kann gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für das Kind eine Rückerstattung für alle Passagiere erfolgen, ausgenommen der möglichen Online-Servicegebühr auf der Finnair-Website.

Eine(r) der Erwachsenen wird krank und bleibt zuhause, während die restliche Familie die Reise antritt

Mit dem Reiserücktrittsschutz kann der/die unfreiwillig zuhause gebliebene Erwachsene gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Rückerstattung erhalten, ausgenommen der möglichen Online-Servicegebühr auf der Finnair-Website.

Die Großmutter der Familie wird krank und die Familie möchte die Reise nicht antreten

Mit dem Reiserücktrittsschutz kann gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für die Großmutter eine Rückerstattung für die gesamte Reise erfolgen, ausgenommen der möglichen Online-Servicegebühr auf der Finnair-Website.

  • Enge Familienmitglieder können Ehepartner(innen), Lebensgefährt(innen), eigene Kinder oder Kinder des Ehepartners oder der -partnerin, die eigenen Eltern, Geschwister und Großeltern oder die Eltern des Ehepartners oder der -partnerin, Geschwister und Großeltern sein.
  • Der Reiserücktrittsschutz kann nur bei einer Economy Class- oder Premium Economy Class-Flugbuchung erworben werden. Er kann nicht separat für eine bereits getätigte Buchung erworben werden.
  • Für Finnair Classic-Prämienflüge wird kein Reiserücktrittschutz angeboten.
  • Der Reiserücktrittsschutz deckt keine schwangerschaftsbedingten Stornierungen nach der 36. Schwangerschaftswoche ab.
  • Mit dem Reiserücktrittsschutz kann keine Rückerstattung des Flugticketpreises mit der Begründung beantragt werden, dass der Passagier die Reise nicht antreten möchte.
  • Der Reiserücktrittsschutz deckt keine stornierten Reisen ab, die von einer anderen Partei abgedeckt werden, wie z. B. einer Versicherung, dem Arbeitgeber oder einer anderen Drittpartei.
  • Der Finnair-Reiserücktrittsschutz ist keine Versicherung, sondern ein kostenpflichtiger Zusatzservice für ein Flugticket. Für den Reiserücktrittsschutz gelten keine Rechtsvorschriften für Versicherungen.
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