Ich trage einen künstlichen Gelenkersatz/eine Prothese. Muss ich bei der Sicherheitskontrolle eine ärztliche Bescheinigung vorlegen?
Nein, dies ist nicht erforderlich. Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen muss die Sicherheitskontrolle vorschriftsmäßig durchgeführt werden, selbst wenn der Passagier eine ärztliche Bescheinigung vorlegt. Die Bescheinigung kann jedoch hilfreich sein, wenn nach der Ursache für einen ausgelösten Alarm gesucht wird.