Eine Gebühr für schweres und/oder übergrosses Gepäck wird für Gepäckstücke erhoben, die:
- mehr als 23 kg und bis zu 32 kg wiegen
und/oder
- die Standardgepäckmasse von 90 x 75 x 45 cm überschreiten. Das zulässige Höchstmass beträgt 190 x 75 x 65 cm.
Die Gebühr für ein schweres Gepäckstück bis 32 kg entfällt, wenn Sie mit der Ticketart Business Classic oder Business Flex auf Finnair-Langstreckenflügen reisen (ausgenommen Tickets für Kleinkinder). Sie können das zulässige Freigepäck jederzeit anhand Ihres Tickets und in Buchung verwalten überprüfen.
Ein zusätzliches schweres Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 32 kg kann vorab bei der Buchung oder nachträglich unter Buchung verwalten hinzugebucht werden. Anderenfalls kann die Gebühr für schweres und/oder übergrosses Gepäck nur am Flughafen entrichtet werden.
Einige spezielle Gegenstände, z. B. Rollstühle, bestimmte Sportausrüstung und grosse Musikinstrumente, die die Höchstmasse überschreiten, können nach vorheriger Genehmigung angenommen werden. Alle anderen Gepäckstücke, die die Höchstmasse oder das Höchstgewicht überschreiten (mit Ausnahme von Transportboxen für Haustiere), können nur als Frachtgut befördert werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gepäck nur persönliche Gegenstände enthalten sollte, die Sie während Ihrer Reise benötigen. Grössere oder schwerere Gegenstände wie Möbel oder zerbrechliche Gegenstände wie Fernseher können nicht als Aufgabegepäck befördert werden. Diese Gegenstände müssen als Fracht befördert werden.