Kann ich ein medizinisches Gerät mit an Bord nehmen?
Zusätzlich zu der in Ihrem Flugticket enthaltenen Freigepäckmenge für Handgepäck dürfen Sie notwendige Hilfsgeräte oder Mobilitätshilfen wie persönliche Sauerstoffkonzentratoren (POC), Apnoe-Atemgeräte (CPAP), Stöcke oder Krücken mit an Bord nehmen. Beachten Sie jedoch, dass dieser Freigegenstand nur für das Hilfsgerät gilt und sich nicht auf zusätzliches Gepäck erstreckt.
Wenn Sie Ihr medizinisches Gerät während des Fluges benutzen müssen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, d. h. spätestens 48 Stunden vor Abflug, durch Ausfüllen dieses Formulars. Andernfalls ist keine vorherige Benachrichtigung erforderlich.
Die meisten CPAP-Geräte benötigen einen medizinischen Wechselrichter, damit sie an Bord ordnungsgemäss funktionieren. Nicht alle Flugzeugtypen verfügen über eine derartige Vorrichtung, aber wir können die Verfügbarkeit ca. 72 Stunden vor Abflug prüfen. Der Wechselrichter kann für Langstreckenflüge ohne zusätzliche Kosten für den Passagier angefordert werden.
Die Stromversorgung an Bord kann nicht garantiert werden. Sie müssen daher in der Lage sein, notfalls auch ohne Ihr Atemgerät zurechtzukommen. Bitte führen Sie bei batteriebetriebenen Geräten einen ausreichenden Vorrat an Reservebatterien mit, um mindestens 150 % der geplanten Flugzeit (inkl. Transferzeit) abdecken zu können.