Wie hoch sind die Kosten für die Beförderung meiner Skiausrüstung?
Skiausrüstung gilt als Spezialgepäck und muss zum zulässigen Freigepäck hinzugebucht werden. Die Gebühren entsprechen denen für reguläres zusätzlich aufgegebenes Gepäck. Die Gebühr hängt von Ihrem Zielort und dem Zeitpunkt der Bezahlung ab. Die Gebühr ist höher, wenn sie am Flughafen entrichtet wird. Sie können die Beförderung Ihrer Skier auswählen und die Gebühr im Voraus über Buchung verwalten entrichten.
Skisprungausrüstung und Skier, die länger als 220 cm sind, gelten als übergrosse Gegenstände und es fällt eine Gebühr für übergrosses Gepäck an. Auf Flügen, die mit ATR-Flugzeugen durchgeführt werden, beträgt die maximal zulässige Länge für Skier 200 cm. Eine vorherige Genehmigung seitens der Fluggesellschaft ist erforderlich.
Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Seite Gebühren für Zusatzgepäck.