Darf ich mit eingeäscherten sterblichen Überresten reisen? | Finnair Schweiz
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Häufig gestellte Fragen

Darf ich mit eingeäscherten sterblichen Überresten reisen?

Ja, eingeäscherte sterbliche Überreste können entweder im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, je nach zulässigem Freigepäck. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Ticket der Ticketart Superlight nur eine kleine Tasche (40 x 30 x 15 cm) mitnehmen können oder ein Handgepäckstück hinzubuchen müssen.

Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, müssen Sie eine Sterbeurkunde mit sich führen. Bitte beachten Sie, dass bei der Mitnahme von sterblichen Überresten in Ihrem Handgepäck sämtliche Sicherheitsmassnahmen durchgeführt werden müssen und die versiegelte Box/Urne bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen durchleuchtet wird. Wenn die Urne aus einem Material besteht, das verhindert, dass das Personal der Röntgenkontrolle deren Inhalt sehen kann, darf das Behältnis die Sicherheitskontrolle möglicherweise nicht passieren.

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