Was gilt als Flüssigkeit und welche Mengen an Flüssigkeiten sind zulässig?
Neben Getränken und anderen Flüssigkeiten zählen auch die meisten Kosmetika und eine Vielzahl von Lebensmitteln zu den Flüssigkeiten.
Feuchtigkeitscremes, Zahnpasta, Wimperntusche, Spraydosen, Gele, Obst-, Fisch- und Fleischkonserven, Tiefkühlkost, Butter, Frischkäse und Joghurt werden beispielsweise als Flüssigkeiten behandelt.
In der Regel dürfen Sie folgende Gegenstände im Handgepäck mitführen:
- Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml, die in einen einzelnen, durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von einem (1) Liter passen.
- Medikamente und spezielle Nahrungsmittel, z. B. Babynahrung, die für die Reise unerlässlich sind. Möglicherweise müssen Sie einen Echtheitsnachweis erbringen.
- Duty-free-Waren in einem versiegelten Sicherheitsbeutel. Der Artikel und der Beleg müssen sich im Sicherheitsbeutel befinden, den Sie beim Kauf erhalten haben.
Sofern nicht anders angewiesen, sind Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle gesondert vom übrigen Handgepäck zur Durchleuchtung vorzuzeigen.
Bei Abflug vom Flughafen Helsinki:
- Pro Passagier sind bis zu zwei (2) Liter Flüssigkeit erlaubt.
- Die Größe von Flüssigkeitsbehältern im Handgepäck ist ab dem 1. September 2024 auf allen europäischen Flughäfen, einschließlich des Flughafens Helsinki, auf maximal 100 ml beschränkt.
- Die Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle nicht aus dem Gepäckstück genommen werden.
Weitere Informationen zu eingeschränkt zugelassenen Gegenständen auf Finnair-Flügen