
Wenn Sie schwanger sind, können Sie mit Finnair fliegen, es gelten jedoch bestimmte Einschränkungen. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass das Fliegen für Sie und Ihr Kind sicher ist.
Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien, wenn Sie während der Schwangerschaft eine Flugreise unternehmen.
Kann ich während meiner Schwangerschaft fliegen?
- Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (35 Wochen + 6 Tage) sind Flüge mit einer Dauer von mehr als 2 Stunden, bis zum Ende der 38. Schwangerschaftswoche (37 Wochen + 6 Tage) Flüge mit einer Dauer von höchstens 2 Stunden erlaubt. Das gilt für normal verlaufende Einlingsschwangerschaften.
- Nach der 32. Schwangerschaftswoche ist für Flüge von mehr als sechs Stunden Dauer die Vorlage einer Flugtauglichkeitsbescheinigung erforderlich.
- Bei einer Mehrlingsschwangerschaft ist eine Flugreise bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche (31 Wochen + 6 Tage) erlaubt, wenn die Schwangerschaft normal verläuft.
Wir empfehlen immer, ein Schreiben oder eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin oder der Hebamme auf dem Flug mit sich zu führen, um den normalen Verlauf der Schwangerschaft zu belegen. Aus dem Schreiben oder der Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin oder der Hebamme* muss hervorgehen,
- ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt
- wann der voraussichtliche Geburtstermin ist
- dass Ihre Schwangerschaft komplikationslos verläuft.
Das Schreiben bzw. die Bescheinigung sollte möglichst kurz vor dem Reisedatum datiert sein und die gesamte Reisedauer (Hin- und Rückreise) abdecken, sofern Sie während der Reise keine medizinische Versorgung benötigen.
* In Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden wird eine von einer Hebamme oder Krankenschwester einer Entbindungsklinik unterzeichnete Bescheinigung akzeptiert.
Risikoschwangerschaften
Bei einer Risikoschwangerschaft sind Sie verpflichtet, uns bis spätestens 72 Stunden vor Abflug ein medizinisches Informationsformular (Medical Information Form, MEDIF) zukommen zu lassen, damit wir sicher sein können, dass die Flugreise für Sie vollkommen unbedenklich ist.
Bitte füllen Sie beide Seiten des Formulars aus und folgen Sie diesen Schritten:
- Füllen Sie Teil 1 selbst oder mithilfe einer Sie vertretenden Person aus.
- Lassen Sie Teil 2 von Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin ausfüllen.
- Scannen Sie die unterschriebenen Formulare und reichen Sie sie über dieses Kontaktformular ein.
* In Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden wird eine von einer Hebamme oder Krankenschwester einer Entbindungsklinik unterzeichnete Bescheinigung akzeptiert.