Gepäckbestimmungen bei Flügen mit mehreren Fluggesellschaften | Finnair
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Freigepäck bei Flügen mit mehreren Fluggesellschaften

Umfasst Ihre bevorstehende Buchung Flüge, die von mehr als einer Fluggesellschaft durchgeführt werden? Auf diesen sogenannten Interline-Flügen hängt Ihr Freigepäck davon ab, welche Fluggesellschaft die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) ist.

So ermitteln Sie, wie viel Gepäck Sie auf einer Reise mit verschiedenen Fluggesellschaften mitnehmen können:

  1. Identifizieren Sie die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) für Ihre Reise. Dies ist abhängig von der Flugroute.
  2. Informieren Sie sich über die Gepäckbestimmungen der maßgeblichen Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC), mit der Sie reisen, und richten Sie sich danach.
  3. Bitte beachten Sie, dass sich die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) nach jeder Gepäckausgabe am Flughafen ändern und z. B. bei einem Hin- und Rückflug auf jeder Strecke unterschiedlich sein kann.

Auf Ihrem Ticket ist immer die korrekte Freigepäckmenge vermerkt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, deren Flugnummern auf Ihrem Ticket angegeben sind (z. B. Flugnummern, die bei Finnair mit AY beginnen, wie AY1331), oder am Flughafen nachfragen.

Was ist die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC)?

Die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) ist die Fluggesellschaft, deren Gepäckbestimmungen gelten, und zwar auf der Grundlage der von der IATA (International Air Transport Association) festgelegten Regeln.  

Die Bestimmungen für Aufgabegepäck der maßgeblichen Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) gelten bis zu dem Zielflughafen, zu dem Ihr Gepäck durchgecheckt wurde. Der Zielflughafen, an dem Sie Ihr Gepäck in Empfang nehmen, ist auf Ihrem Gepäckstreifen vermerkt.

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Freigepäck Zusatzgepäck oder Spezialgepäck mitnehmen möchten, beachten Sie bitte die Informationen weiter unten auf dieser Seite.

Weltkarte mit den IATA-Gebietsgrenzen zwischen 1. Nord- und Südamerika, 2. Europa und Afrika und 3. Asien und Ozeanien

IATA-Gebiete zur Bestimmung der maßgeblichen Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC)

Die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) wird auf der Grundlage der von der IATA (International Air Transport Association) festgelegten geografischen Gebiete bestimmt.

Die IATA hat den Globus in drei Gebiete unterteilt:

  • Gebiet 1: Nordamerika, Mittelamerika, Südamerika und Hawaii.
  • Gebiet 2: Afrika, Europa und der Nahe Osten.
  • Gebiet 3: Asien, Guam und Ozeanien.

Maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) ermitteln*

Flüge über verschiedene IATA-Gebiete

Wenn Ihr Flug über mehrere IATA-Gebiete führt, ist die Fluggesellschaft, mit der Sie zuerst die Grenze zwischen den IATA-Gebieten überqueren, die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC), und es gelten die Gepäckbestimmungen dieser Fluggesellschaft bis zum Zielflughafen, an dem Sie Ihr Gepäck in Empfang nehmen.

Flüge über Kontinente innerhalb eines IATA-Gebiets

Wenn Ihr Flug verschiedene Kontinente innerhalb desselben IATA-Gebiets überquert, ist die Fluggesellschaft, mit der Sie die Kontinentalgrenze zuerst überqueren, die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC), und die Gepäckbestimmungen dieser Fluggesellschaft gelten bis zum Zielflughafen, an dem Sie Ihr Gepäck in Empfang nehmen.

Nur grenzüberschreitende Flüge

Wenn Ihr Flug keine Kontinental- oder IATA-Gebietsgrenzen überquert, ist die Fluggesellschaft des ersten internationalen Fluges die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC), und die Gepäckbestimmungen dieser Fluggesellschaft gelten bis zum Zielflughafen, an dem Sie Ihr Gepäck in Empfang nehmen.

* Bitte beachten Sie, dass sich nicht alle Fluggesellschaften an die MSC-Regel halten und stattdessen eigene Gepäckbestimmungen festlegen können. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich auf die Bestimmungen der restriktivsten Fluggesellschaft Ihrer Reise einzustellen.

Ausnahme: Flüge in die oder aus den USA oder Kanada

Wenn Sie in die oder aus den USA oder Kanada reisen, gelten die Gepäckbestimmungen der erstanbietenden Fluggesellschaft (die Fluggesellschaft, deren Flugnummer auf dem Ticket angegeben ist) für die gesamte Reise, unabhängig von den Zwischenstopps, an denen Sie Ihr Gepäck übernehmen. Diese Fluggesellschaft wird als „Most Significant Marketing Carrier“ bezeichnet.

Die Fluggesellschaft, die als erste auf dem Ticket angegeben ist, kann jedoch die Gepäckbestimmungen auf eine andere Fluggesellschaft übertragen, deren Bestimmungen dann für die gesamte Reise gelten. Daher können wir nicht garantieren, dass die Gepäckbestimmungen von Finnair in jedem Fall gelten, auch wenn Ihr Ticket eine Finnair-Flugnummer (AY) trägt.

Die Angaben zum Freigepäck finden Sie jederzeit auf Ihrem Flugticket.

 

Beispiele für Flüge mit mehreren Fluggesellschaften

FlugsegmentIATA-GebietAnbietende FluggesellschaftDurchführende Fluggesellschaft
Berlin–HelsinkiInnerhalb eines Kontinents in Gebiet 2FinnairFinnair
Helsinki–HongkongÜberquert die IATA-Grenze von Gebiet 2 nach Gebiet 3FinnairFinnair
Hongkong–SydneyÜberquert die Kontinentalgrenze innerhalb von Gebiet 3FinnairCathay Pacific

In diesem Beispiel überquert der Flug von Helsinki nach Hongkong die Grenze des IATA-Gebiets, und die anbietende Fluggesellschaft für diesen Flug ist Finnair.

Daher gilt Finnair als maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC), und die Gepäckbestimmungen von Finnair regeln die Freigepäckmenge, die im Ticket enthalten ist. 

FlugsegmentIATA-GebietAnbietende FluggesellschaftDurchführende Fluggesellschaft
Helsinki–DohaÜberquert die Kontinentalgrenze innerhalb von Gebiet 2FinnairFinnair
Doha–KapstadtÜberquert die Kontinentalgrenze innerhalb von Gebiet 2FinnairQatar Airways
Zwischenstopp von mehr als 24 Stunden
Kapstadt–FrankfurtÜberquert die Kontinentalgrenze innerhalb von Gebiet 2LufthansaLufthansa
Frankfurt–HelsinkiInnerhalb eines Kontinents in Gebiet 2LufthansaFinnair

In diesem Beispiel ist auf der Strecke Helsinki–Kapstadt der Flug von Helsinki nach Doha der erste Flug, der die Kontinentalgrenze überquert, und die anbietendende Fluggesellschaft für diesen Flug ist Finnair. Daher gilt Finnair als maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) bis Kapstadt, wo ein Zwischenstopp von mehr als 24 Stunden eingelegt wird und der Fluggast sein Gepäck wieder in Empfang nimmt.

Auf dem Rückweg ist der Flug von Kapstadt nach Frankfurt der erste, der die Kontinentalgrenze überquert. Er wird von der Lufthansa angeboten. Daher gilt Lufthansa als maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC), und es gilt die Freigepäckmenge der Lufthansa für den Rückflug von Kapstadt nach Helsinki. 

FlugsegmentIATA-GebietAnbietende FluggesellschaftDurchführende Fluggesellschaft
London–HelsinkiInnerhalb eines Kontinents in Gebiet 2British AirwaysBritish Airways
Helsinki–AthenInnerhalb eines Kontinents in Gebiet 2British AirwaysFinnair

In diesem Beispiel liegt die gesamte Reise innerhalb desselben IATA-Gebiets und auf demselben Kontinent.

Der Flug von London nach Helsinki ist der erste Flug, der eine internationale Grenze überquert, und die Fluggesellschaft, die diesen Flug anbietet, ist British Airways. Daher gilt British Airways als maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC), und die Gepäckbestimmungen von British Airways regeln die Freigepäckmenge, die im Ticket enthalten ist. 

FlugsegmentIATA-GebietAnbietende FluggesellschaftDurchführende Fluggesellschaft
Dubai–HelsinkiÜberquert die Kontinentalgrenze innerhalb von Gebiet 2FinnairFinnair
Helsinki–LondonInnerhalb eines Kontinents in Gebiet 2FinnairBritish Airways
Zwischenstopp von mehr als 24 Stunden
London–New YorkÜberquert die IATA-Grenze von Gebiet 2 nach Gebiet 1American AirlinesAmerican Airlines

Da es sich in diesem Beispiel um eine Reise in die USA handelt, findet die allgemeine Regel keine Anwendung. Stattdessen werden die Gepäckbestimmungen von der ersten Fluggesellschaft auf dem Ticket festgelegt. Daher gelten die Gepäckbestimmungen von Finnair für die gesamte Reise, auch wenn ein Zwischenstopp eingelegt wird.  

Bitte beachten Sie, dass die MSC-Regel nur für Aufgabegepäck gilt. Die Freigepäckmenge für Handgepäck wird immer von der durchführenden Fluggesellschaft festgelegt. Bitte beachten Sie daher bei Ihrer Reise die Handgepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften.  

Zusatzgepäck, Spezialgepäck und Handgepäck auf Interline-Flügen

Die Gepäckbestimmungen der maßgeblichen Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) legen nur die im Ticket inbegriffene Freigepäckmenge für reguläres Aufgabegepäck fest. Sie haben keinen Einfluss auf die Freigepäckmenge für Handgepäck, die immer von der durchführenden Fluggesellschaft festgelegt wird.

Sollten Sie mehr Gepäck mitnehmen wollen, als im Ticket inbegriffen ist, werden die Gebühren für Zusatzgepäck von der ersten Fluggesellschaft erhoben, die Ihr Gepäck eincheckt. Wendet diese Fluggesellschaft die in den IATA-Richtlinien festgelegte MSC-Regel an, werden die Gebühren der maßgeblichen Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) erhoben. Wendet die Fluggesellschaft die in den IATA-Richtlinien festgelegte MSC-Regel nicht an, gelten ihre eigenen Gepäckbestimmungen und Gebühren. Wenn Finnair die maßgebliche Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) ist, überprüfen Sie die am Flughafen erhobenen Gepäckgebühren.

Für Spezialgepäck, wie z. B. die meisten Sportausrüstungen oder größere Musikinstrumente, gelten in der Regel die Bestimmungen und Zusatzgebühren der durchführenden Fluggesellschaft.

In den meisten Fällen muss die Gebühr für Zusatzgepäck oder Spezialgepäck bei Interline-Flügen am Flughafen entrichtet werden und kann nicht vorab bezahlt werden.

Um Überraschungen am Flughafen zu vermeiden, ist es ratsam, sich über die Bestimmungen der anbietenden und durchführenden Fluggesellschaft zu informieren und auf die Zahlung der entsprechenden Gebühren vorbereitet zu sein. 

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